Merz Datenschutz
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
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Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Im Zuge der DSGVO wurden die Rechte der betroffenen Personen weiter gestärkt. Als verantwortliche Stelle muss Ihr Unternehmen daher darauf vorbereitet sein, die Geltendmachung der verschiedenen Betroffenenrechte im Datenschutz zu erfüllen. Da die neuen Rechte der Betroffenen jedoch teilweise sehr weitreichend ausfallen, herrscht in vielen Fällen große Unsicherheit bezüglich des Umgangs mit den Betroffenenrechten.
Neben den Informationspflichten die Ihr Unternehmen erfüllen muss, sei es nun in Form von Datenschutzerklärungen auf Websites oder aber Datenschutzinformationen zum Auslegen, haben die Betroffenen verschiedene Rechte.
Zunächst gibt es das Recht auf Auskunft. Betroffene haben das Recht eine Auskunft von Ihrem Unternehmen über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, die die betroffene Person betreffen.
Es besteht das Recht auf Berichtigung oder Löschung. Betroffene haben also das Recht eine unverzügliche Richtigstellung oder Vervollständigung sie betreffender personenbezogener Daten zu verlangen. Zusätzlich steht den Betroffenen unter Umständen das Recht zu, die Löschung der personenbezogenen Daten von Ihrem Unternehmen zu verlangen.
Weiterhin könnte das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gegen Sie geltend gemacht werden. Dabei können Betroffene verlangen, dass Verarbeitungen ihrer personenbezogenen Daten von Ihnen eingeschränkt werden.
Ein weiteres Betroffenenrecht ist das Recht ihre Einwilligungen zu widerrufen – das Recht besteht jederzeit und ohne zusätzliche Kosten. Zusätzlich kann unter Berücksichtigung der besonderen Situation ein Betroffener das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung geltend machen.
Ein weniger praktikables Recht ist das Recht auf Datenübertragbarkeit. Hier können Betroffene verlangen, dass ihnen alle über ihre Person gespeicherten Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format zugesandt, oder an eine andere verantwortliche Stelle übersendet, werden.
Die Anzahl der Geltendmachung von Betroffenenrechten ist seit dem Inkrafttreten der DSGVO in die Höhe geschnellt. Ein unsauberer Umgang mit Betroffenenanfragen birgt mehrere Gefahren. Zunächst könnte der Betroffene verärgert werden, sollten Sie seiner Forderung nicht nachkommen. Dadurch könnte er sich bei einer Aufsichtsbehörde über Ihr Unternehmen beschweren, was weitreichende Folgen haben kann.
Ihr Unternehmen kann hier mit einer schnellen und rechtskonformen Abarbeitung solcher Anfragen punkten. Sie stellen die Betroffenen zufrieden und minimieren dadurch das Risiko, sich mit den zuständigen Aufsichtsbehörden auseinandersetzen zu müssen.
Die Datenschutzbeauftragten der Merz Datenschutzgesellschaft helfen Ihnen, die Betroffenenrechte zu verstehen und Systeme für die Abarbeitung dieser Rechte zu entwickeln. So können Sie schnellstmöglich allein und zuverlässig auf solche Anfragen reagieren. Sollten dennoch Fragen im Umgang mit Betroffenen im Datenschutz aufkommen, unterstützen wir Sie hierbei selbstverständlich gern.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbH
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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