Merz Datenschutz
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Merz Datenschutz
Ihr externer Datenschutzbeauftragter
Unter bestimmten Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Außerdem müssen Sie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten der zuständigen Datenschutzbehörde mitteilen. Er erfüllt dabei per Gesetz eine beratende Funktion für die Geschäftsleitung zu allen Datenschutzfragen.
Der Datenschutzbeauftragte kann entweder intern oder extern bestellt werden. Für die wenigsten Unternehmen lohnt es sich jedoch einen internen Datenschutzbeauftragten anzustellen, da neben den Gehaltskosten auch Schulungs- und Fortbildungskosten im unteren fünfstelligen Bereich entstehen.
Gemäß der DSGVO muss ein Unternehmen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen, sobald die Kerntätigkeit Ihres Unternehmens in der Verarbeitung personenbezogener Daten liegt und dabei besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden, oder für die Verarbeitung eine umfangreiche und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich ist.
Jedoch hat der deutsche Gesetzgeber hier seinen Gestaltungsspielraum ausgeschöpft und im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) noch weitere Kriterien eingeführt. So muss Ihr Unternehmen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten bestellen, sobald mehr als zehn Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.
Weiterhin benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten, falls Ihr Unternehmen hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Das trifft beispielsweise auf Bestattungsunternehmen, Autowerkstätten und Unternehmen der Abfallwirtschaft oder Wasserversorgung zu. Hier ist eine genaue Prüfung der Tätigkeiten notwendig.
Die Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten umfassen die Beratung der Geschäftsleitung und Mitarbeiter bezüglich Ihrer Pflichten aus der DSGVO und dem BDSG. Weiterhin berät der externe Datenschutzbeauftrage bezüglich Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und zur Verbesserung des Datenschutzes innerhalb des Unternehmens. Weiterhin dient der Datenschutzbeauftragte als Anlaufstelle für Anfragen von Betroffenen und Behörden und steht in dieser Funktion für alle Probleme bezüglich des Datenschutzes im Unternehmen zur Verfügung.
Der externe Datenschutzbeauftragte übernimmt außerdem die Kommunikation zwischen Ihrem Unternehmen und der Aufsichtsbehörde, falls dies gewünscht ist. Auch wenn der Datenschutzbeauftragten grundsätzliche eine beratende Funktion innehat, so wird er auch für die Pflege und Aktualisierung der datenschutzrechtlich relevanten Dokumente verantwortlich sein, bzw. diese erstellen.
Die Datenschutzbeauftragten der Merz Datenschutzgesellschaft zeichnen sich durch ihre umfassenden Fachkenntnisse im Bereich des Datenschutzes in Verbindung mit einer tiefgehenden juristischen Expertise aus. Aufgrund unserer stetigen Zusammenarbeit mit den Anwälten der Merz Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, können wir Probleme aus einer juristisch umfassenden Sicht analysieren und bieten auch bei interdisziplinären Problemfällen – beispielsweise Mitarbeiteranweisungen, Arbeitsverträge und Handlungsempfehlungen – eine kompetente Beratung.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbH
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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