Merz Datenschutz
Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
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Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Gesundheitsdaten treten so einige Fragen auf. Und das hat auch seinen Grund. Denn es handelt sich oftmals um besonders sensible personenbezogene Daten, da sie sich auf den Gesundheitszustand der betroffenen Person beziehen. Dem Datenschutz im Gesundheitswesen kommt daher eine besondere Rolle zu.
Der Datenschutz in der Arztpraxis und im Krankenhaus hat zunehmend an Bedeutung gewonnen. Es gelten strikte Anforderungen an den Datenschutz und betrifft alle Organisationen, welche im Gesundheitswesen tätig sind. Insoweit personenbezogene Daten einen Gesundheitsbezug vorweisen, gelten sie als eine besondere Art von personenbezogenen Daten und unterliegen somit der höchsten Stufe im Datenschutz.
Durch die DSGVO wurden die europäischen Datenschutzrechte im Bezug zum Gesundheitsschutz harmonisiert. Da viele länderspezifische Regelungen existierten, heißt das in manchen Bereichen eine Änderung des bisherigen Gesundheitsdatenschutzes.
Wie auch bei den anderen Bereichen des Datenschutzes, benötigen die Verantwortlichen im Gesundheitswesen die Einwilligung des Betroffenen oder eine rechtliche Grundlage, um personenbezogene Daten zu erheben. Die rechtliche Grundlage findet sich in den meisten Fällen im Behandlungsvertrag, der zwischen dem Betroffenen und dem Erhebenden geschlossen wird. Besonders wichtig ist es an dieser Stelle, dass Sie Ihren Informationspflicht als Arztpraxis nachkommen und der Patient jederzeit die Möglichkeit hat, sich über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu informieren.
Häufig passieren bei dem sorglosen Umgang mit den sensiblen Daten eines Patienten Fehler. Jene sind besonders schützenswert und unterliegen deshalb nicht zuletzt dem besonderem Berufsgeheimnis, der Schweigepflicht. Für große Praxen und Medizinische Zentren ist sogar eine Datenschutz-Folgeabschätzung notwendig. Die Bewältigung ist ohne fachlichem Rat oft nicht allein zu bewältigen.
Zu unseren Mandanten gehören bereits namenhafte Ärztliche Gemeinschaftspraxen, mit welchen wir gemeinsam den Umgang mit den hochsensiblen Patientendaten sichergestellt haben. Die Merz Datenschutzgesellschaft berät hierbei nicht nur zum datenschutzrechtlichen Umgang mit Patienten- und Gesundheitsdaten, sondern unterstützt Sie auch bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgeabschätzung.
Unsere bundesweit tätigen Berater und Datenschutzbeauftragten aus Dresden vertreten vor allem Mandanten in Dresden, aber auch in den Regionen Pirna, Görlitz, Bautzen, Kamenz, Meißen, Riesa, Freiberg, Zwickau, Mittweida, Chemnitz, Freital, Löbau, Dippoldiswalde, Leipzig und Umgebung.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbH
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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