Merz Datenschutz
Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
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Da es sich bei einem Konzern nicht nur um ein einzelnes Unternehmen handelt, sondern um den Zusammenschluss mehrerer, welche sich dann unter gemeinsamer Führung befinden, ist die Frage nach dem Datenschutz in diesem Bereich von enormer Bedeutung. Insbesondere wenn es sich um die Weitergabe von personenbezogenen Daten im Konzern handelt, treten Schwierigkeiten auf. Denn je größer das Unternehmen, desto komplexer sind auch die Maßnahmen, die zur Einhaltung des Datenschutzes getätigt werden müssen.
Da mehrere Unternehmen unter der gleichen Führung bestehen, wäre es theoretisch auch sinnvoll den Datenschutz in einem Konzern zu vereinheitlichen. Jedoch ist dies aufgrund der unterschiedlichen Problemstellungen in den Unternehmen oft gar nicht möglich. Diese müssen nämlich so gut wie immer individuell und unabhängig von den anderen Unternehmen geregelt werden. Werden somit einzelne Datenschutzlösungen entwickelt, haben diese den Vorteil, dass sie optimal auf das Konzept des Unternehmens zugeschnitten sein können. Dennoch können die einzelnen Datenschutzkonzepte von einer zentralen Stelle überwacht werden, um wenigstens diesen Zusammenhang herzustellen. Ein sog. Konzernprivileg sieht die DSGVO im Übrigen nicht vor.
Besonders auf den Bezug von persönlichen Daten der Bewerber oder Mitarbeiter des Konzerns müssen Regelungen bestehen. Denn ein Austausch von solchen Daten unter den Unternehmen ist oft datenschutzrechtlich kritisch zu beurteilen, wenn keine entsprechenden Regelungen im Konzern dafür vorhanden sind. Vor allem die Einwilligung der betroffenen Arbeitnehmer ist unbedingt einzuholen, damit der Datenaustausch im Konzern zulässig sein kann.
Um die Einhaltung des Datenschutzes in einem Konzern zu gewährleiten, empfiehlt sich unter Umständen die Bestellung eines Konzerndatenschutzbeauftragten. In einigen Fällen ist jedoch davon sogar abzuraten. Die Konzernstruktur muss dahingehend geprüft werden, welche Maßnahme für das Unternehmen am sinnvollsten ist und ob die Bestellung eines Konzerndatenschutzbeauftragten überhaupt möglich ist.
Neben der Bereitstellung eines Konzerndatenschutzbeauftragten beraten wir Sie rund um die Thematik Konzerndatenschutz:
Gern unterstützen wir Sie in Ihrem Konzern mit der Beratung zum Datenschutzrecht oder stehen Ihrem Konzerndatenschutzbeauftragten behilflich zur Seite. Unsere bundesweit tätigen Berater und Datenschutzbeauftragten aus Dresden vertreten vor allem Mandanten in Dresden, aber auch in den Regionen Pirna, Görlitz, Bautzen, Kamenz, Meißen, Riesa, Freiberg, Zwickau, Mittweida, Chemnitz, Freital, Löbau, Dippoldiswalde, Leipzig und Umgebung.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbB
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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