Merz Datenschutz
Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
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Der Datenschutz im Social Media Bereich hat in der heutigen Zeit eine tragende Rolle. Abgesehen von den vielen in der Vergangenheit auftauchenden Datenschutzskandalen in den sozialen Netzwerken, ist die Wichtigkeit dieser für Marketing Strategien nach wie vor hoch. Denn die beste Werbung ist, wenn darüber gesprochen wird oder wie es heutzutage üblich ist, gepostet wird. Außerdem ist der Einsatz von Social-Media extrem vielfältig. Es geht dabei schon längst nicht mehr und die Werbezwecke per se.
Doch wie quasi überall im Internet, darf man auch bei der Benutzung von sozialen Medien den Datenschutz nicht vergessen. Es gibt die unterschiedlichsten Social-Media Plattformen wie Facebook, Instagram, Twitter, Youtube und viele weitere. Welche Social-Media Plattformen nutzen Sie für Ihr Unternehmen? Haben Sie sich bereits Gedanken gemacht, ob die Prozesse und Vorgänge dieser Plattformen überhaupt datenschutzkonform ablaufen?
Auch im Social-Media Bereich gelten die allgemeinen Vorschriften zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten. So ist zum einen die Einwilligung eine Möglichkeit um zulässig Daten zu erheben. Diese muss freiwillig erfolgen und der Betroffene muss darüber informiert werden, wofür die Daten verwendet werden. Auch das berechtigte Interesse eines Unternehmens erlaubt die Verwendung von personenbezogenen Daten.
Als Unternehmen, welches in den sozialen Netzwerken tätig ist besteht die Pflicht ein Impressum auf der Plattform zu haben. Die geschäftlichen Kontaktdaten müssen jederzeit deutlich erkennbar sein. Diese Pflicht besteht aus dem Grund, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen, sich bei einem Datenschutzverstoß, an das Unternehmen wenden zu können.
Sollen auf der Webseite des Unternehmens Social-Plugins wie Buttons mit eingebaut werden, ist dabei einiges zu beachten. Denn wird dieser in die Internetseite mit eingegliedert, so haben die Social-Media Unternehmen die Möglichkeit unbeschränkten Zugriff auf die Daten derer, die auf die Internetseite zugreifen. Um dies zu verhindern, ist es ratsam die Zwei-Klick-Lösung zu gebrauchen, wobei die Buttons erst durch die Seitenbesucher aktiviert werden können.
Aber auch aus arbeitsrechtlicher Sicht kommen einige Punkte hinzu, welche beachtet werden sollten. Sollen beispielsweise Bewerber mittels Social Media Plattformen gewonnen werden, oder möchten Sie Ihr Team über die sozialen Netzwerke vorgestellt werden, sind hierbei wieder die umfangreichen Vorgaben des Beschäftigtendatenschutzes einzuhalten.
Die Merz Datenschutzgesellschaft berät Sie umfassend bei dem Einsatz von sozialen Netzwerken und den datenschutzrechtlichen Schwierigkeiten. Gerne entwerfen für Sie Social-Media Guidelines zum Thema Datenschutz.
Unsere bundesweit tätigen Berater und Datenschutzbeauftragten aus Dresden vertreten vor allem Mandanten in Dresden, aber auch in den Regionen Pirna, Görlitz, Bautzen, Kamenz, Meißen, Riesa, Freiberg, Zwickau, Mittweida, Chemnitz, Freital, Löbau, Dippoldiswalde, Leipzig und Umgebung.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbH
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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