Merz Datenschutz
Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
Merz Datenschutz
Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
Als Unternehmen und Arbeitgeber besitzen Sie ein besonderes Verhältnis zu Ihren Angestellten. Sie werden im Verlauf des Arbeitsverhältnisses Daten Ihrer Arbeitnehmer verarbeiten müssen, und auch Ihre Angestellten werden in Ihrem Auftrag Daten für das Unternehmen verarbeiten. Deswegen muss auch dieser Bereich des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag nach der DSGVO geregelt sein.
Bestimmte Datenverarbeitungen sind für das Arbeitsverhältnis unvermeidbar. Schon allein bei einer Bewerbung werden viele personenbezogene Daten an Sie übermittelt, die Sie daraufhin verarbeiten, speichern, ausdrucken etc. Dafür benötigen Sie auch keine Einwilligung, denn alle Daten die zur Entstehung, Durchführung, oder Beendigung des Arbeitsvertrags notwendig sind, dürfen auch zu diesem Zweck verarbeitet werden.
Geht die Datenverarbeitung jedoch über die zwingend notwendigen Punkte hinaus, bedarf es einer rechtlich verbindlichen Einwilligung. Diese muss vor allem freiwillig eingeholt werden und es dürfen sich für den Arbeitnehmer keine Nachteile aus einer Nichterteilung ergeben. Hier gilt es genau zu identifizieren, wofür man eine Einwilligung braucht und wie diese rechtlich korrekt zu formulieren ist. Zusätzlich treffen Sie als Unternehmen auch eine Reihe von Informationspflichten bezüglich Ihrer Angestellten.
Ist der Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut, so muss er auch über die ihm diesbezüglich obliegenden Pflichten aufgeklärt werden. Sichern Sie sich hier ab, indem Sie Ihren Arbeitnehmern klar und verständlich aufzeigen, was sie im Umgang mit personenbezogenen Daten für Ihr Unternehmen beachten müssen. So wird verhindert, dass Arbeitnehmer Verstöße gegen die DSGVO begehen und Sie sichern Ihr Unternehmen gegenüber solchen Fehlern ab. Mehr dazu finden Sie unter Dienstanweisung.
Es gibt viele frei zugängliche Arbeitsvertragsklauseln im Internet, die jedoch sehr allgemein und unspezifisch gehalten sind. Gerade im Arbeitsrecht müssen Sie jedoch mit klaren Formulierungen Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen Sicherheit verschaffen.
Muster und Klauseln die Sie nur aus der Not in die Arbeitsverträge bezüglich der DSGVO einpflegen, können Ihrem Unternehmen langfristig schaden und sollten deshalb gemieden werden.
Hier gilt es datenschutzrechtliche Fragen mit arbeitsrechtlicher Grundlage gewissenhaft zu beantworten. Wir, die Merz Datenschutzgesellschaft, vereinen für Sie eine umfangreiche Expertise in den jeweiligen Bereichen und können daher schnell und kompetent bei dieser schwierigen Verknüpfung beraten. Im Zuge der datenschutzrechtlichen Aufarbeitung der Arbeitsverträge Ihres Unternehmens, können wir auch andere Fragen und Probleme im Bereich Arbeitsrecht für Sie lösen. So vermeiden Sie die träge Kommunikation mit mehreren Kanzleien und Anwälten, womit Sie Ihren Aufwand und Ihre Kosten minimieren.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbH
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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