Merz Datenschutz
Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
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Ihre Spezialisten im Datenschutzrecht
Als Unternehmen bietet Ihre Webseite für Sie viele verschiedene Möglichkeiten, um Ihr Leben zu vereinfachen. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 birgt sie jedoch auch Stolperfallen. Gemeint sind die zu neuen Ruhm erlangten Datenschutzerklärungen, welche jetzt jede Webseite enthalten muss die personenbezogene Daten verarbeitet – gemeint sind hier alle Webseiten.
Die Datenschutzerklärung ist sicher nicht das komplexeste Konstrukt, dass die DSGVO hervorgebracht hat, aber wahrscheinlich eines der Wichtigsten. Ihre Webseite ist zugänglich für alle Personen. Das bedeutet Privatpersonen, Kunden, Geschäftspartner, Behörden und aber auch Wettbewerber. Eine fehlende, oder rechtlich unsaubere Datenschutzerklärung macht Sie angreifbar für Abmahnungen von Abmahnanwälten, Konkurrenten und Verbraucherschutzverbänden.
Leider sind Abmahnungen wegen einer fehlenden Datenschutzerklärung schon bekannt und bereiten Unternehmen viel unnötigen Ärger und wesentlich höhere Kosten. Unser Beratungsansatz besteht deshalb immer darin, das datenschutzrechtliche „Außenverhältnis“ schnellstmöglich abzusichern. Das schiebt nicht nur der Abmahnfalle einen Riegel vor, sondern zeigt auch den zuständigen Datenschutzbehörden, dass Ihr Unternehmen den Schutz der personenbezogenen Daten ernst nimmt.
Die Aufsichtsbehörde kann sowohl eigenständig, als auch auf Hinweis Ihr Unternehmen überprüfen. Die erste Anlaufstelle dafür ist in der Regel die Webseite Ihres Unternehmens. Punkten Sie hier mit einer rechtlich standhaften Datenschutzerklärung, mit welcher Sie bereits viele Probleme umgehen können.
Die Einbindung einer rechtlich fundierten Datenschutzerklärung ist für jedes Unternehmen mit Internetauftritt ein Muss. Der Aufwand für Sie ist jedoch geringer als Sie vielleicht glauben. Unserem Team genügt schon der Zugang zu Ihrer Webseite, welches gründlich jede Datenerhebung, die verwendeten Plug-Ins und alle anderen Verarbeitungsprozesse des Internetauftritts analysieren.
Sie erhalten eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene, DSGVO-konforme, Datenschutzerklärung mit individuellen Hinweisen, wie Sie diese auf Ihrer Webseite einbinden sollten. Dabei erhalten Sie auch weiterführende Hinweise zur Verbesserung des Datenschutzes auf der Unternehmenswebseite. Darin enthalten sind beispielsweise Tipps zu DSGVO-konformen Analyse- und Karten-Plug-Ins, die datenschutzrechtlich korrekte Einbindung von Social Media Komponenten, oder aber die korrekte Umsetzung der HTTPS-Verschlüsselung.
Eine sorgsam erstellte Datenschutzerklärung kann Ihnen demnach viel Ärger, Zeit und Geld ersparen. Sie zeigen damit Ihren Kunden, dass der Schutz von personenbezogenen Daten eine ernsthafte Angelegenheit für Ihr Unternehmen ist. Verstehen Sie die Datenschutzerklärung daher nicht nur als lästiges Dokument, sondern sehen Sie es als Chance an, das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihr Unternehmen zu stärken.
Unsere bundesweit tätigen Berater und Datenschutzbeauftragten der Merz Datenschutzgesellschaft vertreten vor allem Mandanten in Dresden, aber auch in den Regionen Pirna, Görlitz, Bautzen, Kamenz, Meißen, Riesa, Freiberg, Zwickau, Mittweida, Chemnitz, Freital, Löbau, Dippoldiswalde, Leipzig und Umgebung.
IT-Systemingenieur | IT-Security-Beauftragter (TÜV®) | Auditor für Datenschutz und Datensicherheit (TÜV®) | Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Behördlicher Datenschutzbeauftragter (TÜV®) | Geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Datenschutz und Datensicherheit (DESAG)
Telefon:
0 351 318 41 – 50
Merz Datenschutzgesellschaft mbH
Comeniusstraße 109 | 01309 Dresden
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